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BFSG-Compliance: Barrierefreiheit für Websites

Das BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft und verpflichtet deutsche Unternehmen, die online Waren oder Dienstleistungen verkaufen, ihre Websites, Shops und Apps barrierefrei zu gestalten. Dieser umfassende Leitfaden erläutert, wen das Gesetz betrifft, welche Anforderungen gelten, wo die rechtlichen Graubereiche liegen und wie Compliance durch strukturierte Audits und Behebung erreicht wird.
— Geschätzte Lesezeit: 18 Minuten
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Einführung

Das BFSG - das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz - ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen, die online Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher verkaufen oder anbieten, ihre Websites, Online-Shops und Apps barrierefrei zu gestalten. Die meisten deutschen Unternehmen haben bislang noch nicht gehandelt. Dabei ist die Marktüberwachungsstelle bereits operativ tätig.

Laut Destatis leben in Deutschland rund 7,9 Millionen Menschen - 9,3 % der Bevölkerung - mit einer schweren Behinderung. Viele von ihnen können Websites nicht nutzen, die grundlegende Anforderungen an die Barrierefreiheit ignorieren: keine Tastaturnavigation, unzureichender Kontrast, Cookie-Banner, die den Bildschirm blockieren. Das ist kein zukünftiges Compliance-Problem. Es ist ein gegenwärtiges, mit realen Konsequenzen.

In diesem Artikel teilen wir, was wir bei der Arbeit mit deutschen Unternehmen im Bereich BFSG Website Barrierefreiheit gelernt haben: wen das Gesetz betrifft, was es fordert, wo die Graubereiche liegen und wie ein praktischer Weg zur Compliance aussieht. Wir schreiben aus der Perspektive eines Teams, das diese Fragen mit Kunden durchgearbeitet hat - nicht als Lehrbuch, sondern als Leitfaden für Entscheider, die handeln müssen.

Was das BFSG ist und warum es für Unternehmen in Deutschland wichtig ist

Das BFSG ist das deutsche nationale Gesetz zur Umsetzung des European Accessibility Act (EU-Richtlinie 2019/882). Es ist das erste deutsche Gesetz, das private Unternehmen - nicht nur Behörden - dazu verpflichtet, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen barrierefrei zu gestalten. Das Gesetz ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten und gilt ab sofort.

Vor dem BFSG hatten deutsche Privatunternehmen keine verbindliche Verpflichtung zur barrierefreien Gestaltung von Websites. Der EAA hat das EU-weit geändert. Das Ziel ist klar: gleichberechtigte Teilhabe am digitalen Leben für Menschen mit Behinderungen sowie einheitliche Regeln in den EU-Mitgliedstaaten, damit Unternehmen nicht mit einem Flickenteppich widersprüchlicher nationaler Anforderungen konfrontiert werden.

Das BFSG umfasst zwei Kategorien: Produkte (wie Terminals, E-Reader, Ticketautomaten) und Dienstleistungen. Für die meisten Unternehmen mit Websites und Online-Shops ist die relevante Kategorie Dienstleistungen - konkret "Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr", also E-Commerce-Dienstleistungen.

Was "Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr" gesetzlich bedeutet

Die Definition ist technisch, aber die praktische Bedeutung ist klar: Wenn ein Verbraucher auf Ihrer Website etwas kaufen, einen Termin buchen oder sich registrieren kann, fallen Sie wahrscheinlich in den Anwendungsbereich. Das Gesetz zielt auf Dienstleistungen ab, die auf individueller Basis, auf Anfrage des Verbrauchers, zum Zweck des Abschlusses eines Verbrauchervertrags erbracht werden. Dies umfasst die meisten B2C-E-Commerce-Angebote, Buchungsplattformen und Online-Serviceportale.

Eine Studie von Aktion Mensch testete 2025 65 Online-Shops aus Deutschlands Top-500-E-Commerce-Plattformen. Nur jeder dritte erfüllte die Anforderungen an die Barrierefreiheit. Nur 20 dieser 65 Websites konnten ausschließlich per Tastatur bedient werden - eine grundlegende Anforderung für viele Menschen mit Seh- oder motorischen Einschränkungen. Die Lücke zwischen gesetzlicher Verpflichtung und aktueller Realität ist erheblich.

Welche Websites, Online-Shops, Portale und Apps betroffen sind

Das BFSG gilt für Unternehmen, die in Deutschland elektronische Handelsdienstleistungen für Verbraucher anbieten. BFSG Anforderungen an eine barrierefreie Website Deutschland sind dabei verbindlich - Online-Shops sind vollständig im Anwendungsbereich. Ebenso Buchungsplattformen, Terminbuchungssysteme, Portale mit verbraucherorientierten Transaktionsabläufen und mobile Apps. Das Barrierefreiheitsgesetz online Shop umfassend abdeckt. Das entscheidende Kriterium ist, ob über den Kanal ein Verbrauchervertrag abgeschlossen werden kann.

Hier ist eine praktische Übersicht über den Anwendungsbereich:

  • Online-Shops und E-Commerce-Plattformen: vollständig im Anwendungsbereich, wenn sie Endverbraucher bedienen
  • Service-Buchungs- und Terminbuchungssysteme (Terminbuchung): im Anwendungsbereich, wenn Verbraucher über die Website buchen
  • Portale mit Login-Bereichen, Kontoverwaltung oder verbraucherorientierten Formularen: für die verbraucherorientierten Teile im Anwendungsbereich
  • Mobile Apps: abgedeckt durch EN 301 549, Kapitel 11
  • Reine B2B-Plattformen: ausgenommen, sofern keine Verbraucherverträge über die Website abgeschlossen werden

Die Kleinstunternehmen-Ausnahme im Detail

Kleinstunternehmen sind von den Dienstleistungsanforderungen des BFSG ausgenommen - aber die Ausnahme ist enger gefasst, als viele Unternehmen annehmen. Ein Kleinstunternehmen ist definiert als ein Betrieb mit weniger als 10 Vollzeitmitarbeitern (Auszubildende werden nicht mitgezählt) und einem Umsatz oder einer Bilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro. Selbst wenn Ihr Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt, gilt die Ausnahme nur für Dienstleistungen, nicht für Produkte.

Das bedeutet: Ein kleiner Online-Shop, der physische Produkte verkauft, ist nicht automatisch ausgenommen. Das verkaufte Produkt selbst kann unter eine abgedeckte Produktkategorie fallen, und der digitale Dienst, über den es verkauft wird, kann ebenfalls im Anwendungsbereich liegen. Laut der Bundesfachstelle Barrierefreiheit müssen Kleinstunternehmen jede Situation sorgfältig prüfen, bevor sie davon ausgehen, dass sie ausgenommen sind.

Wo die rechtlichen Graubereiche beginnen: B2B, hybride Modelle und Transaktionsabläufe

Reine B2B-Plattformen - auf denen ausschließlich Unternehmen Verträge abschließen, ohne Verbrauchertransaktionen - liegen außerhalb des Anwendungsbereichs des BFSG für Dienstleistungen. In der Praxis betreiben jedoch viele Unternehmen hybride Modelle. Und die Grenze ist wichtiger, als Unternehmen oft erkennen.

Wenn irgendein Teil einer Website es einem Verbraucher ermöglicht, einen Vertrag abzuschließen, fällt dieser Teil unter das BFSG - auch wenn der primäre Kundenstamm des Unternehmens andere Unternehmen sind. Ein für die Öffentlichkeit zugängliches Kontaktformular, ein für Einzelpersonen zugängliches Buchungs-Widget oder ein öffentlicher Checkout-Ablauf reichen jeweils aus, um eine Website für die verbraucherorientierten Elemente in den Anwendungsbereich zu bringen.

Ein Detail, das viele Unternehmen überrascht: Die Übergangsfrist für Dienstleistungen, die auf der Grundlage von vor dem 28. Juni 2025 geschlossenen Verträgen erbracht werden, läuft bis zum 27. Juni 2030 (§ 38 BFSG). Das klingt nach viel Zeit. Der Schutz entfällt jedoch in dem Moment, in dem Inhalte der Website nach dem 28. Juni 2025 aktualisiert werden. Ein Online-Shop, der nach diesem Datum seine Homepage aktualisiert, ein Banner hinzugefügt oder eine Produktbeschreibung geändert hat, hat seinen Übergangsstatus bereits verloren.

Unser Ansatz bei deutschen Kunden beginnt mit einer Scoping-Bewertung: Es wird genau identifiziert, welche Teile einer Website oder eines Dienstes im Anwendungsbereich liegen, bevor technische Arbeiten beginnen. So wird vermieden, dass in Bereiche überinvestiert wird, die nicht abgedeckt sind, oder dass kritische Teile der Customer Journey übersehen werden.

Was digitale Barrierefreiheit für Websites und Customer Journeys in der Praxis bedeutet

Barrierefreiheit bedeutet, dass jeder Nutzer - einschließlich einer Person, die per Tastatur navigiert, einen Screenreader verwendet, eingeschränktes Sehvermögen hat oder Informationen anders verarbeitet - die gleichen Aufgaben erledigen kann wie jeder andere Nutzer. Unter dem BFSG muss die gesamte digitale Customer Journey "auffindbar, zugänglich und nutzbar" sein. Die offizielle Position der Bundesfachstelle Barrierefreiheit ist, dass eine enge Auslegung - "wir haben die Checkout-Seite barrierefrei gemacht" - ein rechtliches Risiko darstellt, weil die Abschnitte einer Website funktional miteinander verbunden sind. Daher ist professionelle Webentwicklung an dieser Stelle entscheidend - nicht nur um einzelne Seiten zu korrigieren, sondern um von Anfang an sicherzustellen, dass das gesamte System barrierefrei ist.

Die Teile einer Website oder eines digitalen Dienstes, die in den Anwendungsbereich fallen, umfassen:

  • Registrierungs- und Login-Abläufe
  • Passwort-Wiederherstellung
  • Kontakt-, Abonnement- und Buchungsformulare
  • Warenkorb und Checkout
  • Zahlungsbildschirme
  • Kontoverwaltung und Dashboards
  • Herunterladbare PDFs und Dokumente
  • Drittanbieter-Integrationen (Cookie-Banner, Karten, Chat-Widgets, Bewertungs-Widgets)
  • Mobile Apps
  • Hilfe- und Support-Abläufe, sofern sie Teil des Dienstes sind

Eine Barriere an einer beliebigen Stelle im kritischen Pfad - ein Formular, das nicht per Tastatur ausgefüllt werden kann, ein Cookie-Banner, der den Fokus einfängt, ein Zahlungsbutton ohne zugängliche Beschriftung - schafft sowohl rechtliche als auch geschäftliche Risiken. Nutzer, die eine Transaktion nicht abschließen können, reichen keine Barrierefreiheitsbeschwerden ein. Sie verlassen die Website einfach.

Warum Drittanbieter-Komponenten in der Verantwortung des Unternehmens liegen

Eine der weniger offensichtlichen Anforderungen: Sie sind für die Barrierefreiheit von Drittanbieter-Komponenten auf Ihrer Website verantwortlich, auch wenn die Barriere im Widget eines Anbieters liegt. Cookie-Consent-Banner sind einer der häufigsten Problemfälle - sie sind standardmäßig oft nicht barrierefrei und erscheinen auf jeder Seite, bevor der Nutzer überhaupt etwas tun kann. Dasselbe gilt für eingebettete Karten, Chat-Tools und Bewertungsplattformen.

Das bedeutet nicht, dass Sie alles von Grund auf neu entwickeln müssen. Es bedeutet, dass Sie Drittanbieter-Tools auf Barrierefreiheit prüfen und entweder barrierefreie Alternativen auswählen, diese korrekt konfigurieren oder - wo nötig - ersetzen müssen. Die Zusammenarbeit mit Anbietern, die Barrierefreiheit verstehen, ist Teil des Compliance-Bildes. Umfassende Digital-Marketing-Strategien, die Barrierefreiheits-Audits einschließen, helfen dabei, diese verborgenen Barrieren zu erkennen, bevor sie zu Compliance-Problemen führen.

EN 301 549, WCAG und BFSGV in verständlicher Sprache

Das BFSG verweist auf eine Kette von Standards, die kompliziert wirken kann. Hier ist die vereinfachte Version. WCAG 2.1 AA ist der praktische Maßstab für Web-Barrierefreiheit. EN 301 549 ist der europäische technische Standard, der auf WCAG verweist. Die BFSGV ist die deutsche Verordnung, die EN 301 549 mit dem BFSG-Gesetz verbindet. Sie erfüllen das BFSG, indem Sie EN 301 549 einhalten, was für Websites die Einhaltung von WCAG 2.1 AA bedeutet.

Konkreter ausgedrückt:

  • EAA (European Accessibility Act): die EU-Richtlinie, die die Mitgliedstaaten zur Einführung von Barrierefreiheitsgesetzen verpflichtet hat
  • BFSG: das deutsche nationale Gesetz zur Umsetzung des EAA
  • BFSGV: die deutsche Verordnung, die die konkreten technischen Anforderungen festlegt
  • EN 301 549: der europäische IKT-Barrierefreiheitsstandard; Kapitel 9 gilt für Websites, Kapitel 11 für Apps
  • WCAG 2.1 AA / WCAG 2.2: die W3C-Richtlinien, auf die EN 301 549 für Webinhalte verweist; WCAG 2.2 hat den ISO/IEC 40500:2025-Status

Für die Praxis ist die Erreichung der WCAG 2.1 Level AA-Konformität das Ziel. WCAG 2.2 ist die aktuelle Version und fügt eine kleine Anzahl neuer Kriterien hinzu; bei jedem neuen Projekt ist es sinnvoll, direkt mit 2.2 zu beginnen.

Die vier WCAG-Prinzipien in verständlicher Sprache

WCAG ist um vier Prinzipien herum organisiert, die oft mit dem Akronym POUR bezeichnet werden. Jede Anforderung an die Barrierefreiheit passt in eine dieser vier Kategorien:

  • Wahrnehmbar (Perceivable): Inhalte können gesehen, gehört oder ertastet werden. Keine Information wird ausschließlich durch Farbe vermittelt. Bilder haben beschreibende Alternativtexte. Untertitel sind für Videos verfügbar.
  • Bedienbar (Operable): Jede Funktion funktioniert per Tastatur. Es gibt keine Fallen. Nutzer haben ausreichend Zeit. Nichts blinkt in Frequenzen, die Anfälle auslösen können.
  • Verständlich (Understandable): Die Sprache ist klar. Fehlermeldungen sind hilfreich. Formulare sind korrekt beschriftet. Die Navigation ist konsistent.
  • Robust: Inhalte funktionieren mit aktuellen und zukünftigen Hilfstechnologien. Der Code ist valide und semantisch.

Warum automatisierte Tests allein nicht ausreichen

Automatisierte Tools wie Lighthouse, axe oder BITV-Test sind nützliche Ausgangspunkte. Aber das W3C stellt klar, dass "das Testen der Erfolgskriterien eine Kombination aus automatisierten Tests und menschlicher Bewertung erfordert." Automatisierte Tools erfassen etwa 30 bis 40 Prozent der Barrierefreiheitsprobleme. Der Rest erfordert manuelle Tests mit echten Hilfstechnologien - Screenreader, reine Tastaturnavigation - und, wenn möglich, Tests mit Nutzern mit Behinderungen.

Ein Lighthouse-Score von 100 ist kein Compliance-Zertifikat. Wir haben Websites mit perfekten Lighthouse-Scores gesehen, die grundlegende Tastaturnavigationstests nicht bestehen oder Screenreader-Ankündigungen haben, die keinen Sinn ergeben. Automatisierte Tests sind ein Boden, keine Decke.

Häufige Website-Barrieren, die rechtliche und geschäftliche Risiken schaffen

Die meisten deutschen Websites scheitern an einigen wiederkehrenden Problemen. Keyboard-Navigation, Fokus-Sichtbarkeit und Farbkontrast machen zusammen den Großteil der Website Barrieren aus, die in der Aktion-Mensch-Studie der 65 deutschen Online-Shops gefunden wurden. Dies sind keine Randfälle - sie sind der Standardzustand der meisten Websites, die ohne Barrierefreiheit im Blick entwickelt wurden.

Die häufigsten Barrieren, auf die wir in der Praxis treffen:

  • Tastaturnavigation fehlt oder ist defekt: Nutzer, die keine Maus verwenden können, können die Website überhaupt nicht navigieren
  • Unsichtbarer oder schwacher Fokus-Zustand: Tastaturnutzer können nicht sehen, welches Element gerade aktiv ist
  • Unzureichender Farbkontrast: Text und Grafiken erfüllen nicht die WCAG-Mindestkontrastverhältnisse
  • Schlechte Tab-Reihenfolge: Der Tastaturfokus springt auf der Seite in nicht-logischer Reihenfolge umher
  • Aufdringliche Overlays: Cookie-Banner und Pop-ups, die den Tastaturfokus blockieren oder einfangen
  • Fehlende Alt-Texte: Bedeutungsvolle Bilder haben keinen Alternativtext für Screenreader
  • Unklare Link- und Schaltflächenbezeichnungen: Beschriftungen wie "hier klicken" oder "mehr" bieten keinen Kontext, wenn sie isoliert gelesen werden
  • Nicht beschriftete Formularfelder: Screenreader können nicht ankündigen, was ein Feld erwartet
  • Wenig hilfreiche Validierungsfehler: "Ungültige Eingabe" ohne Erklärung, was falsch gelaufen ist oder wie es behoben werden kann
  • Unzugängliche benutzerdefinierte Steuerelemente: Schieberegler, benutzerdefinierte Dropdowns und Datumsauswähler ohne ARIA-Unterstützung
  • Unzugängliche PDFs: Herunterladbare Dokumente, die Bilder und kein Text sind

Warum diese Barrieren auch Geschäftsergebnisse beeinträchtigen

Barrierefreiheitsprobleme und Konversionsprobleme sind oft dasselbe Problem. Ein Nutzer, der ein Checkout-Formular nicht ausfüllen kann, weil die Validierungsfehler unklar sind, erscheint in Ihrer Analyse nicht als Barrierefreiheitsfehler - er erscheint als verlorener Umsatz. Die Verbesserung der Tastaturnavigation, Formularfelder und Fehlermeldungen verbessert das Erlebnis für alle, nicht nur für Nutzer mit Behinderungen.

Es gibt auch eine bedeutende Überschneidung mit SEO. Korrekte Überschriftenstruktur, beschreibende Alt-Texte, klare Link-Anker und semantisches HTML helfen sowohl Hilfstechnologien als auch Suchmaschinen, Ihre Inhalte zu verstehen. Barrierefreiheit und SEO teilen eine gemeinsame Grundlage: gut strukturierte, klar beschriftete Inhalte. Viele Unternehmen stellen fest, dass Verbesserungen der Barrierefreiheit zu besserer Suchsichtbarkeit führen - daher ist die Arbeit mit Teams, die Expertise in Google SEO und technischem SEO haben, oft der effizienteste Weg.

Was Unternehmen veröffentlichen müssen: Informationen zur Barrierefreiheit

Nach § 14(1) Nr. 2 BFSG in Verbindung mit Anlage 3 muss jedes Unternehmen, das abgedeckte Dienstleistungen anbietet, spezifische Barrierefreiheitsinformationen veröffentlichen - in einfacher Sprache, in einem barrierefreien Format und gut sichtbar von der Website verlinkt. Dies ist keine Option. Es ist eine gesetzliche Anforderung, die zusammen mit den übrigen BFSG-Pflichten in Kraft tritt.

Die erforderlichen Inhalte umfassen:

  • Eine allgemeine Beschreibung des Dienstes
  • Wie die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt werden - mit Verweis auf die relevanten Normen oder technischen Spezifikationen
  • Den Namen der zuständigen Marktüberwachungsbehörde (MLBF AoR)

Die Veröffentlichungspflichten nach § 12 Nr. 2 BFSGV legen fest, wie die Informationen bereitzustellen sind: zugänglich über mehrere Wahrnehmungskanäle, leicht auffindbar (ein Link in Kopf- oder Fußzeile wird empfohlen), in einfacher Sprache, in einem Textformat, das in alternative Formate umgewandelt werden kann, und gepflegt, solange der Dienst angeboten wird. Für Finanzdienstleistungen darf die Sprache nicht komplexer als Niveau B2 sein.

Häufige Fehler bei Barrierefreiheitserklärungen

Die Fehler, die wir am häufigsten sehen, sind bei vielen Unternehmen dieselben. Die Verwendung einer generischen Vorlage, ohne zu prüfen, ob sie den tatsächlichen Zustand der Website widerspiegelt, ist einer davon. Die Erklärung einmal zu veröffentlichen und nie zu aktualisieren ist ein weiterer - die Informationen müssen die aktuelle Realität widerspiegeln, nicht einen Schnappschuss vom Tag des Website-Launches. Und den Link tief in einer Unterseite zu verbergen, die kaum jemand findet, verfehlt den Zweck der Anforderung.

Die Veröffentlichung genauer, aktueller Barrierefreiheitsinformationen ist selbst eine Form des Risikomanagements. Eine Erklärung, die die Compliance übertreibt, hinterlässt eine Papierspur, die in die falsche Richtung zeigt.

Wie Überwachung, Beschwerden und Sanktionen in Deutschland funktionieren

Die Marktüberwachungsstelle MLBF AoR - Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen - ist die offizielle Behörde für digitale Barrierefreiheit und Gesetz-Durchsetzung in Deutschland. Sie ist seit dem 26. September 2025 vollständig operativ, hat ihren Sitz in Magdeburg und verfügt über echte Durchsetzungsbefugnisse.

Die MLBF kann Abhilfeverfügungen erlassen, das Angebot nicht konformer Dienstleistungen und Produkte einschränken oder untersagen und Bußgelder verhängen. Nach § 37 BFSG reichen die Bußgelder bis zu 10.000 Euro bei Standardverstößen und bis zu 100.000 Euro in schwerwiegenderen Fällen.

Die MLBF ist nicht der einzige Durchsetzungsweg. Verbraucher können Beschwerden direkt bei der Behörde einreichen. Verbraucherorganisationen haben das Recht erhalten, Verbandsklagen zu erheben. Und Wettbewerber können Abmahnungen nach Wettbewerbsrecht aussprechen - ein Mechanismus, der in Deutschland bereits bei anderen digitalen Compliance-Themen wie DSGVO-Verstößen und Cookie-Consent aktiv genutzt wird.

Eine Regelung, die es wert ist, zu verstehen, ist die Ausnahme für unverhältnismäßige Belastungen. Wenn die Einhaltung eine unzumutbare wirtschaftliche Belastung ("unverhältnismäßige Belastung") darstellen würde, kann ein Unternehmen potenziell eine Ausnahme geltend machen - aber nur, wenn es eine dokumentierte Fünfjahres-Kosten-Nutzen-Analyse abgeschlossen und die MLBF benachrichtigt hat. Dies ist kein einfacher Opt-out. Es ist ein formaler Prozess, der Dokumentation und laufende Kommunikation mit der Behörde erfordert.

Ein praktischer Fahrplan: Audit, Priorisierung, Behebung und laufende Wartung

Das Erreichen von BFSG-Konformität ist ein strukturierter Prozess, keine einmalige Maßnahme. Er beginnt mit dem Scoping und läuft durch Audit, priorisierte Behebung, QA und Nachprüfung bis hin zur laufenden Wartung - denn Barrierefreiheit wird durch jedes Content-Update oder neue Feature, das ohne Berücksichtigung entwickelt wird, beschädigt. So gehen wir diesen Prozess mit Kunden an.

Schritt 1: Scope-Definition

Vor jeder technischen Arbeit - und vor jedem Barrierefreiheits Audit im Rahmen des digitale Barrierefreiheit Gesetz - identifizieren Sie, welche Teile der Website oder des Dienstes unter das BFSG fallen. Kartieren Sie alle Transaktionsabläufe - Checkout, Registrierung, Formulare, Buchungen. Identifizieren Sie Drittanbieter-Integrationen, die im Anwendungsbereich liegen. Stellen Sie fest, ob die Kleinstunternehmen-Ausnahme gilt, und wenn ja, was sie in Ihrer spezifischen Situation abdeckt.

Schritt 2: Audit

Führen Sie automatisierte Tools (ARC Toolkit, BITV-Test, Colour Contrast Analyzer) auf der Website aus. Dann testen Sie manuell mit echten Hilfstechnologien: Screenreader (NVDA, VoiceOver, JAWS), reine Tastaturnavigation, Browser-Zoom. Wenn möglich, beziehen Sie Tests mit Nutzern mit Behinderungen ein. Das Ergebnis ist eine priorisierte Fehlerliste, die spezifischen WCAG-Erfolgskriterien zugeordnet ist. Ein strukturiertes Audit von Fachleuten, die technische Tests mit Nutzerforschung kombinieren, liefert Erkenntnisse, die automatische Prüfungen allein nicht erbringen können.

Schritt 3: Priorisierung

Nicht alles kann auf einmal behoben werden. Kritische Pfade kommen zuerst: Checkout, Registrierungsformulare, Zahlungsabläufe. Korrekturen mit hohem Einfluss und geringem Aufwand folgen: Alt-Texte, Kontrastverhältnisse, Schaltflächenbeschriftungen. Komplexe Komponenten kommen zuletzt: benutzerdefinierte Steuerelemente, PDFs, Drittanbieter-Widget-Ersatz.

Schritt 4: Behebung

Entwicklerimplementierung anhand spezifischer WCAG-Kriterien - nicht nur "machen Sie es barrierefrei", sondern "implementieren Sie aria-label hier, verwenden Sie dort ein natives Schaltflächenelement, aktualisieren Sie das Farbtoken auf 4.5:1 Kontrast." CMS-Korrekturen, wenn Vorlagen oder gemeinsame Komponenten die Quelle wiederkehrender Probleme sind. PDF-Behebung oder Ersatz durch HTML-Alternativen.

Schritt 5: QA und Nachprüfung

Testen Sie behobene Probleme mit denselben Methoden, die im Audit verwendet wurden, nach. Überprüfen Sie, ob Korrekturen in einem Bereich keine Regressionen anderswo eingeführt haben - es ist nicht ungewöhnlich, dass eine Focus-Management-Korrektur unbeabsichtigt einen modalen Dialog anderswo auf der Website beeinflusst.

Schritt 6: Informationen zur Barrierefreiheit veröffentlichen

Genau, aktuell, leicht auffindbar. Dies sollte den tatsächlichen Zustand der Website nach der Behebung widerspiegeln - keine Vorlage, keine Wunschvorstellung.

Schritt 7: Laufende Wartung

Barrierefreiheit muss dauerhaft in den Entwicklungs- und Content-Prozess integriert werden. Jedes neue Feature, jede Vorlagenänderung, jedes Content-Update sollte an WCAG gemessen werden. Regelmäßige Re-Audits - mindestens jährlich oder nach jeder wesentlichen Änderung - halten die Website im Einklang mit den Anforderungen, während sie sich weiterentwickelt.

Warum die Einbindung eines erfahrenen Implementierungspartners wichtig ist

Ein Audit, der mit einer Fehlerliste endet, ist nur die halbe Arbeit. Der schwierigere Teil ist die Umsetzung von Korrekturen, ohne bestehendes Design, SEO oder Verkaufstrichter zu beeinträchtigen - und der Aufbau eines Prozesses, der die Website zugänglich hält, während sie sich verändert. Hier wird der Unterschied zwischen einer Checkliste und tatsächlicher Compliance konkret.

Wir arbeiten regelmäßig mit deutschen Unternehmen an solchen Projekten. Was wir einbringen, ist nicht nur eine Liste zu behebender Probleme, sondern die Fähigkeit, nach rechtlichem Risiko und geschäftlichem Einfluss zu priorisieren, Änderungen über CMS-Plattformen und individuelle Entwicklungen hinweg umzusetzen und Barrierefreiheit als lebende Anforderung statt als einmaligen Audit zu pflegen. Wir verstehen, wie B2B- und hybride B2B/B2C-Projekte im deutschen Markt funktionieren, und wissen, worauf Regulierer und Wettbewerber achten. Unser Ansatz zum Webdesign für Barrierefreiheit verbindet behördliche Compliance mit User-Experience-Verbesserungen, die zu Geschäftsergebnissen führen.

Automatisierte Tools decken etwa 30 bis 40 Prozent der Barrierefreiheitsprobleme ab. Die verbleibenden 60 bis 70 Prozent erfordern menschliches Urteil - das Verständnis von Kontext, das Testen echter Nutzerreisen, die Bewertung, ob eine Korrektur in der Praxis funktioniert. Unternehmen, die Lighthouse ausführen und sich für compliant halten, sind genau den Problemen ausgesetzt, die manuelle Tests aufdecken würden. Daher ist die Beauftragung von Partnern mit tiefer Expertise in Technologie und Barrierefreiheits-Tests keine Expense - es ist Risikominderung.

Die Kosten des Wartens sind real. Die technische Behebung einer ausgereiften Website braucht Zeit - Wochen, nicht Tage. Jede Woche Verzögerung ist eine Woche rechtlicher Exposition. Die MLBF ist operativ, Wettbewerber und Verbraucherorganisationen können handeln, und das BFSG hat keine Eingewöhnungsphase für Unternehmen, die sich zu warten entschieden haben.

Fazit

Das BFSG ist seit Juni 2025 in Kraft. Die Marktüberwachungsstelle ist aktiv. Die meisten deutschen Websites sind noch nicht konform. Und die Mehrzahl der betroffenen Probleme - Tastaturnavigation, Kontrast, Formularfelder, Focus-Management - ist mit einem strukturierten Prozess und der richtigen technischen Expertise behebbar.

Die wichtigsten Punkte aus diesem Artikel:

  • Das BFSG gilt für jedes Unternehmen, das digitale Dienstleistungen für Verbraucher in Deutschland anbietet - B2C-E-Commerce, Buchungsplattformen, Online-Serviceportale
  • Die Kleinstunternehmen-Ausnahme ist enger als viele annehmen: Sie gilt nur für Dienstleistungen, nicht für Produkte, und erfordert weniger als 10 Vollzeitmitarbeiter
  • Die gesamte digitale Customer Journey muss barrierefrei sein - nicht nur die Startseite oder die Checkout-Seite
  • Sie sind für die Barrierefreiheit von Drittanbieter-Komponenten auf Ihrer Website verantwortlich
  • Automatisierte Tests allein decken nur 30 bis 40 Prozent der Probleme ab; manuelle Tests und Nutzertests sind für den Rest erforderlich
  • Bußgelder reichen bis zu 100.000 Euro; Abmahnungen von Wettbewerbern und Verbraucherbeschwerden sind zusätzliche Durchsetzungswege
  • Compliance erfordert einen strukturierten Prozess: Scope-Bewertung, Audit, priorisierte Behebung, QA und laufende Wartung

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Häufig gestellte Fragen

Gilt das BFSG für meine Website, wenn ich nur an B2B-Kunden verkaufe?

Nein, das BFSG gilt nur für elektronische Handelsdienstleistungen, die Verbrauchern angeboten werden. Reine B2B-Plattformen, auf denen keine Verbraucherverträge abgeschlossen werden, fallen nicht darunter. Wenn Ihre Website jedoch einen verbraucherzugewandten Teil hat, wie ein öffentliches Kontaktformular, ein Buchungswidget oder eine Registrierung für Privatpersonen, unterliegt dieser Teil den BFSG-Anforderungen.

Bin ich befreit vom BFSG, wenn mein Unternehmen ein Kleinstunternehmen ist?

Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Vollzeitbeschäftigten und Umsatz unter 2 Millionen Euro sind nur von den BFSG-Dienstleistungsanforderungen befreit. Die Ausnahme gilt nicht für Produkte. Wenn Sie physische Waren verkaufen, können Ihre Produkte weiterhin in abgedeckte Produktkategorien fallen. Bevor Sie eine Ausnahme annehmen, bewerten Sie jede Dienstleistung und jedes Produkt sorgfältig nach den Richtlinien der Bundesfachstelle Barrierefreiheit.

Was passiert, wenn ich meine Website nach dem 28. Juni 2025 aktualisiert habe, aber vorher konform war?

Sie verlieren den Übergangschutz. Das Gesetz sieht einen Übergangszeitraum bis zum 27. Juni 2030 für Dienstleistungen unter vor dem 28. Juni 2025 unterzeichneten Verträgen vor, aber nur wenn sich auf der Website nichts ändert. Jede Aktualisierung von Inhalten, einschließlich Bannerhinzufügung oder Produktbeschreibungsänderungen, löst sofort vollständige BFSG-Konformitätsanforderungen aus. Daher ist eine frühzeitige Inangriffnahme der Barrierefreiheitsarbeiten entscheidend.

Sind automatisierte Barrierefreiheitstesttools ausreichend, um die BFSG-Konformität zu beweisen?

Nein. Automatisierte Tools wie Lighthouse und axe erfassen nur 30 bis 40 Prozent der Barrierefreiheitsprobleme. Das W3C erklärt ausdrücklich, dass Tests eine Kombination aus automatischer und manueller Bewertung erfordern. Die verbleibenden 60 bis 70 Prozent der Probleme erfordern Tests mit echten Hilfstechnologien, Nur-Tastatur-Navigation und idealerweise mit Benutzern mit Behinderungen. Eine Lighthouse-Punktzahl von 100 ist kein Konformitätszertifikat.

Wer ist verantwortlich für Barrierefreiheit, wenn ein Widget eines Drittanbieters auf meiner Website nicht zugänglich ist?

Sie sind es. Auch wenn die Barriere in einem Widget eines Anbieterziehen vorhanden ist, sind Sie für Barrierefreiheit gemäß BFSG verantwortlich. Cookie-Einwilligungsbanner, Karten, Chat-Tools und Bewertungsplattformen müssen alle zugänglich sein. Dies bedeutet, Drittanbieter-Tools auf Barrierefreiheit zu bewerten, verfügbare barrierefreie Alternativen zu wählen und sie korrekt zu konfigurieren. Wenn das Widget eines Anbieters nicht barrierefrei gemacht werden kann, müssen Sie es ersetzen.

Welche potenziellen Strafen drohen bei Nichtkonformität mit dem BFSG?

Gemäß § 37 BFSG reichen Bußgelder von 10 000 Euro für Standardverstöße bis 100 000 Euro für schwerwiegendere Fälle. Neben Bußgeldern kann die MLBF AoR Marktüberwachungsbehörde Abhilfeanordnungen erlassen, Ihren Service einschränken oder verbieten, und Verbraucher können formale Beschwerden einreichen. Konkurrenten können auch Verwarnungen gemäß deutschem Kartellrecht erteilen. Die MLBF ist seit dem 26. September 2025 vollständig in Betrieb, sodass die Durchsetzung jetzt aktiv ist.

Was sollte ein Unternehmen in die obligatorische Erklärung zur Barrierefreiheitsinformation aufnehmen?

Die Erklärung muss eine allgemeine Beschreibung Ihres Service enthalten, wie Barrierefreiheitsanforderungen mit Verweis auf relevante Standards (WCAG 2.1 AA, EN 301 549) erfüllt werden, und den Namen der zuständigen Überwachungsbehörde (MLBF AoR). Die Informationen müssen in mehreren Formaten zugänglich, leicht zu finden (ein Link in der Kopfzeile oder Fußzeile wird empfohlen), in einfacher Sprache geschrieben und aktuell gehalten werden, wenn sich Ihre Website ändert. Das Veröffentlichen einer veralteten oder generischen Vorlage schafft Rechtsrisiken.